Aufteilung von Boden und Gebäudewert im Kaufvertrag bald verbindlich
Entwurf zum Jahressteuergesetz 2026 sieht Neuregelung der Aufteilung von Boden- und Gebäudewert im Kaufvertrag vor
Kürzlich wurde im Rahmen des Entwurfs des Jahressteuergesetzes 2026 die Aufteilung des Kaufpreises von Bodenwert und Gebäudewert im Kaufvertrag geregelt. Das war so vorher nicht der Fall. Der jetzt neu geplante § 6f des Einkommensteuergesetzes soll für die Finanzämter bindend sein, die sich vorher auf Arbeitshilfetabellen des Finanzministeriums bezogen haben, um die Allokation von Boden- und Gebäudewert festzulegen und dessen Verhältnis im Rahmen des Kaufpreises zu bestimmen. Durch die neu geplante gesetzliche Regelung wird eine verbindlich Aufteilung des Kaufpreises in Gebäudewert und Bodenwert im Kaufvertrag ermöglicht. Die Finanzbehörden sollen das dann übernehmen. Dies hilft Kapitalanlegern von Immobilien ihre Berechnung von Gebäudeabschreibungen auf dieser Grundlage zu erstellen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass eine tatsächliche Wertindikation der Werte von Boden und Gebäude Voraussetzung ist. Andernfalls wird ein Verkehrswertgutachten vom Finanzamt verlangt, dass eine Aufteilung von Bodenwert und Gebäudewert ermittelt.